Die Stadtheimatpfleger unterstützen die Bürgerbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Gustavstraße
Liebe Fürtherinnen und Fürther,
wie Sie unten stehendem Artikel aus den Fürther Nachrichten vom 7. Mai entnehmen können, soll der Bebauungsplan für den Bereich Gustavstraße geändert werden. Normalerweise macht man gegen ein solches Vorhaben Einwände geltend, aber man kann auch seine Befürwortung äußern. Dazu möchten wir Sie aufrufen:
Schicken Sie eine Mail an das Stadtplanungsamt: dietmar.most@fuerth.de. Textvorschlag: „Ich befürworte das Vorhaben der Stadt Fürth zur Änderung des Bebauungsplanes Gustavstraße“
Vielen Dank!
FÜRTH — Im Bemühen, den Gastronomen in der Altstadt den Rücken zu stärken, treibt die Stadt die Änderung des Bebauungsplans voran. Jetzt beginnt die heiße Phase. Der Oberbürgermeister hofft darauf, dass sich viele Fürther zu Wort melden.
Dass man im Rathaus überhaupt das langwierige Verfahren einer Planänderung angeht, hat einen Grund: Die bisherige Regelung hat die Position der Stadt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ruhebedürftigen Anwohnern empfindlich geschwächt. Die Richter ließen mehrfach einfließen, dass der gültige Bebauungsplan einen besonderen Schutz des Wohnens in der Altstadt vorsieht, den es zu berücksichtigen gilt.
Bei seiner Erstellung 1988 ging es der Stadt darum, den Wildwuchs von Kneipen und Spielhallen zu unterbinden und das Viertel aufzuwerten. „Damals hatte man die Sorge, dass die Bevölkerung beeinträchtigt wird“, sagte Oberbürgermeister Jung am Mittwoch im Bauausschuss. „Jetzt gilt die Sorge der Gastronomie.“ Folglich müsse der Plan angepasst werden – ohne die Anwohner ungeschützt zurückzulassen, wie Jung betont. Man wolle vielmehr den besonderen Schutz auf das gesetzlich Vorgeschriebene zurückfahren.
Seit Ende der 80er Jahre, meint man im Rathaus, habe sich schließlich viel geändert. Abendliches Ausgehen habe einen ganz anderen gesellschaftlichen Stellenwert bekommen, zudem würden sich die Fürther erheblich intensiver mit ihrer Altstadt und der Gustavstraße identifizieren.
Wohnen und Gewerbe
Bislang untersagte der Bebauungsplan den Gastronomen, ihre Kneipen in größerem Umfang zu erweitern oder umzubauen. Gestattete die Stadt es trotzdem, wurde sie bisweilen, wie im Fall des „Gelben Löwen“, von Richtern ausgebremst. „Planungsrechtlichen Restriktionen“ wie diese, heißt es nun, sollen getilgt werden, um im „Mischgebiet“ Altstadt eine „Gleichberechtigung“ von Wohnen und Gewerbe zu gewährleisten. Spielhallen und Wettbüros sollen weiterhin im gesamten Geltungsbereich verboten bleiben: Gemeint ist das Areal zwischen König-, Kapellen- und Henri-Dunant-Straße.
In die Wege geleitet wurden die Änderungen bereits im Sommer 2014. Jetzt steht die „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ an. Alle Fürther – Kneipengäste wie Anwohner – können den Verantwortlichen im Rathaus mitteilen, was sie von dem Vorhaben halten. Jung hofft, dass sich möglichst viele Menschen beteiligen. „Jede Äußerung ist willkommen.“ Das Verfahren selbst wird sich noch etliche Monate hinziehen. Spätestens bis zur Freischanksaison 2017 will es die Verwaltung aber abgeschlossen haben.
Allzu große Erwartungen haben die verantwortlichen Referenten bereits vor einigen Monaten gedämpft: Die Bebauungsplanänderung werde nicht sämtliche Probleme im Lärmstreit lösen, aber „bestimmte Spielräume eröffnen“, sagte etwa Rechtsreferent Christoph Maier. Im Rathaus geht man davon aus, dass Anwohner gerichtlich dagegen vorgehen werden. Auch deshalb wünscht sich Oberbürgermeister Jung eine rege Bürgerbeteiligung.
JOHANNES ALLES, Fürther Nachrichten