Jetzt ist es amtlich: Mit Bescheid vom 15. Februar 2016 hat der Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege die Beamtensiedlung zum Baudenkmal-Ensemble erklärt. Damit wurde einem Wunsch unseres Vorgängers entsprochen, der seinen Antrag auf Aufnahme in die Denkmalliste mit der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung der in den Jahren 1921 bis 1926 vom Nürnberger Architekten Bendel geplanten Siedlung begründete.
Im Schreiben des Landesamtes heißt es dazu: „Die Gründung der Beamtenbaugenossenschaft Fürth im Jahr 1921… war eine direkte Reaktion auf die nach dem Ende des Ersten Weltkriegs insbesondere in den Großstädten aufgekommene große Wohnungsnot. Die Schaffung von günstigem Wohnraum für städtische und staatliche Beamtenfamilien bei gleichzeitiger Berücksichtigung reformerischer Ideen wie der eigene Garten mit kleinem, der Selbstversorgung dienendem Stallgebäude, ist von hoher sozialgeschichtlicher Bedeutung.“ Und weiter: „Die Beamtensiedlung ist … ein baulich geschlossenes Beispiel für die Übergangsphase vom Historismus zur Moderne in der Architektur.“
Damit ist unsere Denkmalstadt Fürth wieder um ein besonderes Kleinod reicher geworden. Wie das „Eigene Heim“ oder die ehemalige amerikanische Offizierssiedlung in Dambach steht sie nun unter Ensembleschutz und hat damit zumindest eine kleine Garantie, als Zeugnis vorbildlichen Bauens zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Nachwelt überliefert zu werden.
Interessante Informationen zum Thema Ensembleschutz finden Sie unter: http://recht.denkmalnetzbayern.de/wp-content/uploads/2015/06/09-ensemble-12seiten.pdf